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Straßenreinigung

Straßenreinigung

Wer reinigt wo?

In den meisten Stadtbereichen werden Bürgersteige und Fahrbahnen vom Entsorgungsbetrieb gereinigt; dafür muss satzungsgemäß der angrenzende Grundstückseigentümer eine Straßenreinigungsgebühr zahlen. In anderen Straßen ist der Grundstückseigentümer bzw. der von ihm Beauftragte für die Reinigung zuständig.

Alle Straßen, die der Entsorgungsbetrieb reinigt (nicht eingeschlossen sind Schneeräumung und Bestreuen bei Glätte), können Sie im Straßenverzeichnis Teil A einsehen.

Der Entsorgungsbetrieb ist entlang Ihrem Grundstück nicht zuständig?

Falls entlang Ihrem Haus bzw. Grundstück nicht der Entsorgungsbetrieb zuständig ist (siehe Straßenverzeichnis Teil B), umfasst die Reinigungspflicht des Eigentümers folgende Aufgaben:

  • Entfernung von Schmutz und Abfall
  • Beseitigung von Laub und Wildwuchs

 

Bitte beachten Sie, dass die Reinigungspflicht die gesamte Länge des jeweiligen Grundstücks mit allen Straßenfronten bis zur Mitte der Fahrbahn einschließlich Radwege und Parkbuchten betrifft. Diese sollten Sie bei Bedarf, mindestens jedoch einmal pro Woche reinigen.