
Sie haben die Wahl: Voll- oder Teilservice
Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz: Freie Wahl ab Januar 2023 - Voll- oder Teilservice
Im neuen Jahr bietet der Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz für die Bürger:innen die Möglichkeit an, selbst zu entscheiden, ob Mülltonnen weiterhin im sogenannten Vollservice geleert werden oder im neuen Teilservice. Damit wird vor dem Hintergrund der allgegenwärtigen Preissteigerungen und der notwendigen Anpassung der Abfallgebühren im gleichen Zuge - vorbehaltlich der Zustimmung des Gremien - eine Gebührenentlastung ermöglicht.
So läuft es bisher
Aktuell bietet der Entsorgungsbetrieb den komfortablen Service, dass die Abfalltonnen im Vollservice geleert werden. Wenn die Tonnen auf einem genehmigten Standplatz stehen, werden sie am Abfuhrtag von den Mitarbeitern des Entsorgungsbetriebes am anfahrbaren Straßenrand bereitgestellt und werden nach der Leerung an den Standplatz retourniert. Voraussetzung dafür ist, dass die Tonnen am Leerungstermin frei zugänglich sind, z.B. ohne klingeln zu müssen. Zusätzlich müssen die Gefäße auf einem Standplatz stehen, der vorab gemäß der Satzung genehmigt wurde.
Was ist neu?
Ab Januar 2023 haben die Bürger:innen die Wahl zwischen dem beschriebenen Vollservice oder einem Teilservice. Der Vorteil: Sie können Abfallgebühren sparen, wenn Sie sich für den Teilservice entscheiden.
Beim Teilservice müssen alle Abfalltonnen (Rest, Bio und Papier) selbst auf dem Bürgersteig am anfahrbaren Straßenrand bereitgestellt werden. Dies darf frühestens am Vortag ab 18.00 Uhr bzw. muss bis spätestens 6.00 Uhr früh am Abfuhrtag erfolgen. Nach der Leerung müssen die Tonnen schnellstmöglich wieder auf das Grundstück/den Standplatz zurückgezogen werden.
Der individuelle Teilservice ermöglicht dabei besonders auch für diejenigen eine Entlastung, die bisher aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen oder auch aus eigenem Wunsch bereits ihre Abfallbehältnisse am Rande der Gehwege bzw. am Straßenrand vor dem Grundstück zur Leerung bereitgestellt und sie dann selbst wieder zurückgestellt haben.
Wichtig: Wer vergisst die Tonnen rechtzeitig bereit zu stellen, hat kein Recht auf eine Nachleerung, die Müllabfuhr kommt erst wieder zum nächsten Leerungstermin. Dabei sind hier besonders die Verschiebungen durch Feiertage zu berücksichtigen.
Einen Antrag auf Teilservice können Sie hier stellen (Unterschrift nicht vergessen). Bei Rückfragen steht Ihnen die Abfallberatung gern zur Verfügung unter der Telefonnummer 06131-12 34 56.
Haben Sie noch Fragen? Hier haben wir einiges beantwortet: Ihre Fragen - Unsere Antworten
Der Teilservice wird ab Januar 2023 umgesetzt.